KOSTENLOSER VERSAND BEI EINEM BESTELLWERT VON 75 €
1.1 Allen Vereinbarungen und Angebote liegen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/Vereinbarungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, durch Abschluss des Vertrages oder durch Annahme der Lieferung anerkannt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2.1 Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, freibleibend.
2.2 Der Kunde ist zwei Wochen ab Zugang an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages durch uns oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.
2.3 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir die Ware einschließlich sämtlicher Hilfsstoffe nicht erhalten, die zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlich ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktrittes eine von ihm schon erbrachte Gegenleistung/Zahlung unverzüglich erstatten.
2.4 Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, sofern keine anderweitige Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wurde.
3.1 Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Produktionsort.
3.2 Wir behalten uns die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen bis zu maximal +/- 10 % vor, soweit dies dem Kunden zumutbar mit entsprechender Berechnung.
3.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
3.4 Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung uns gegenüber in Rückstand ist.
3.5 Im Falle höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Bedarfs-stoffe etc. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen verhindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von den Lieferverpflichtungen frei. Das Gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Wir verpflichten uns den Kunden unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.
4.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden einem Dritten zugestellt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Versandbeauftragten oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Produktionsstätte, auf den Kunden über.
4.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3 Die vorstehenden Gefahrtragungsregelungen gelten unabhängig davon, wer die Kosten der Versendung nach dem Vertrag zu tragen hat.
5.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig Sonderregelungen wie Skonto müssen separat getroffen werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5.2 Wird ein Zahlungsziel nicht vereinbart, kommt der Kunde unsererseits 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug. Bei Verzug des Kunden berechnen wir Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzugszinsen sind sofort fällig.
5.3 Wir behalten uns vor, vor der ersten Auslieferung der Ware die Erteilung eines Abbuchungsauftrages zu verlangen.
5.4 Gerät der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug, können wir nach Setzung einer angemessenen Frist im Falle des ergebnislosen Ablaufes der Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.5 Wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Forderung in Zahlungsverzug ist, so können sämtliche übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.
5. 6 Der Kunde trägt alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit einer rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung gegen ihn entstehen.
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten unser Eigentum.
7.1 Der Kunde ist ab Übernahme der Ware für deren ordnungsgemäße Lagerung verantwortlich. Es darf eine Lagertemperatur von +7° C nicht überschritten werden..
8.1 Abweichung des Gewichtes der Ware zu unseren Grammaturangaben in Folge natürlichen, nicht auf einen Mangel des Produktes zurückzuführenden Schwund, stellen keinen Mangel dar.
8.2 Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Rezepturänderungen vorzunehmen, sofern sich die Produkteigenschaft dadurch nicht oder nicht wesentlich ändert.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort innerhalb 24 Stunden anzuzeigen. Danach gilt die Ware als genehmigt.
8.4 Differenzen, welche Stückzahl oder die Sorten der zu einer Lieferung gehörenden Verkaufseinheiten betreffen, können nur anerkannt werden, wenn sie sofort beim Empfang der Ware festgestellt und gemeldet werden.
9.1 In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Einschränkungen ergeben.
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.
10.2 Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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